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Gewinnspiele in der CAREERS LOUNGE

Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele

Die Teilnahme an Gewinnspielen auf der CAREERS LOUNGE und deren Durchführung richtet sich nach den folgenden Bestimmungen:

§ 1 Gewinnspiel

(1) Die Gewinnspiele werden von der CAREERS LOUNGE; powered by PERIT Consulting, in Kooperation mit verschiedenen Partnern (Kooperationspartnern) durchgeführt.

(2) Ein Teilnehmer nimmt am Gewinnspiel teil, indem er sich auf der CAREERS LOUNGE registriert hat und die im jeweiligen Gewinnspiel-Konzept aufgeführten Bedingungen der Teilnahme erfüllt. Die Teilnahme hat innerhalb der im Gewinnspiel genannten Frist zu erfolgen. Der Teilnehmer ist für die Richtigkeit insbesondere seiner E-Mail- und/ oder Postadresse selbst verantwortlich. Zur Überprüfung der Fristwahrung dient der elektronisch protokollierte Eingang der E-Mail bei der CAREERS LOUNGE.

§ 2 Teilnehmer

(1) Teilnahmeberechtigt sind Personen ab dem 18. Lebensjahr.

(2) Zur Teilnahme am Gewinnspiel ist unbedingt erforderlich, dass sämtliche Personenangaben der Wahrheit entsprechen. Andernfalls kann ein Ausschluss gemäß § 3 (4) erfolgen.

§ 3 Ausschluss vom Gewinnspiel

(1) Mitarbeiter der CAREERS LOUNGE und den beteiligten Kooperationspartnern sowie jeweils deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

(2) Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich die CAREERS LOUNGE das Recht vor, Personen vom Gewinnspiel auszuschließen.

(3) Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.

(4) Ausgeschlossen wird auch, wer unwahre Personenangaben macht.

(5) Ausgeschlossen werden des Weiteren Personen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben.

§ 4 Durchführung und Abwicklung

(1) Die Gewinner werden von der CAREERS LOUNGE schriftlich postalisch und/oder per Email benachrichtigt und können auf den Portalen der CAREERS LOUNGE und/oder der Website der jeweiligen Kooperationspartner namentlich veröffentlicht werden. Mit dieser Form der Veröffentlichung erklärt sich der Gewinner ausdrücklich einverstanden. Die CAREERS LOUNGE ist berechtigt, die Daten des Gewinners an die Kooperationspartner zu übermitteln, um so die Auslieferung des Gewinns zu ermöglichen. Falls die CAREERS LOUNGE nur die E-Mail-Anschrift des Gewinners bekannt ist, wird der Gewinner per E-Mail benachrichtigt. Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb von zwei Wochen mit seiner kompletten postalischen Anschrift nach dem Absenden der Benachrichtigung, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn und es wird per Los ein neuer Gewinner ermittelt. Der Anspruch auf den Gewinn verfällt ebenfalls, wenn die Übermittlung des Gewinns nicht innerhalb von 6 Monaten nach der ersten Benachrichtigung über den Gewinn aus Gründen, die in der Person des Gewinners liegen, erfolgen kann. Für Reisepreise können andere, eventuell auch kürzere Fristen, gelten (siehe (4)).

(2) Der im Rahmen des Gewinnspiels als Preis präsentierte Gegenstand ist nicht zwingend mit dem gewonnenen Gegenstand identisch. Vielmehr können Abweichungen hinsichtlich Modell, Farbe o. ä. bestehen. Der Preissponsor kann einen dem als Preis präsentierten Gegenstand gleichwertigen Gegenstand mittlerer Art und Güte auswählen.

(3) Die Sachpreise (mit Ausnahme von Kfz und Reisen) werden von der CAREERS LOUNGE oder vom Sponsor oder einem von der CAREERS LOUNGE beauftragten Dritten per Spedition, Paketdienst oder Post an die vom Gewinner anzugebende Postadresse versendet.
Die Lieferung erfolgt nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Geliefert wird frei Haus.

(4) Bei Reisegewinnen erfolgt die Abwicklung ausschließlich im direkten Kontakt zwischen dem Gewinner und dem jeweiligen Sponsor bzw. einem von diesem beauftragten Reiseveranstalter. Sofern ein Reisetermin nicht schon im Gewinnspiel selbst vorgegeben wird, ist die Terminfestlegung für die Reise allein dem Sponsor bzw. Reiseveranstalter vorbehalten. Ein Anspruch auf einen bestimmten Reisetermin besteht nicht. Wird die Reise nicht zu dem vom Sponsor bzw. Reiseveranstalter vorgegebenen Termin oder Zeitraum abgenommen, besteht kein Anspruch mehr auf den Gewinn. Mit Bestätigung der Reise unterliegt der Gewinner den Reisebedingungen des Veranstalters.

Die An- und Abreise zum Ausgangspunkt der Reise (Flughafen, Bahnhof etc.) erfolgt auf Kosten des Gewinners, soweit nichts anderes im Gewinnspiel angegeben oder ausdrücklich vereinbart wurde. Das Gleiche gilt auch für sämtliche private Kosten, die während der Reise entstehen (Minibar, Telefon etc.).

Der Wert der Reise im Auslobungstext bezieht sich auf die teuerste Reisezeit und unterliegt somit, je nach Zeitpunkt der Zurverfügungstellung und Inanspruchnahme der Reise, saisonal bedingten Abweichungen und Währungsschwankungen. Der Gewinner nimmt hiervon Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass ein Ausgleich einer etwaigen Wertdifferenz in jeder Form ausgeschlossen ist.

(5) Ist die Übermittlung des Gewinnes nicht oder nur unter unzumutbaren Umständen möglich, so erhält der Gewinner einen gleichwertigen Ersatz.
Ebenfalls erhält der Gewinner einen gleichwertigen Ersatz, wenn der ursprüngliche Gewinn in der präsentierten Ausführung nicht mehr lieferbar ist (Modellwechsel, Saisonware etc.).

(6) Eine Barauszahlung der Gewinne oder eines etwaigen Gewinnersatzes ist in keinem Falle möglich.

(7) Der Anspruch auf den Gewinn oder Gewinnersatz kann nicht abgetreten werden.

(8) Beschwerden, die sich auf die Durchführung des Gewinnspiels beziehen, sind unter Angabe des Gewinnspiels innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden des Grundes schriftlich an die CAREERS LOUNGE zu richten. Fernmündlich mitgeteilte oder verspätete Beschwerden werden nicht bearbeitet.

§ 5 Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels

Die CAREERS LOUNGE behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht die CAREERS LOUNGE insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z.B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/ oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, kann die CAREERS LOUNGE von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen.

§ 6 Datenschutz

Um an einem Gewinnspiel teilnehmen zu können, ist es unerlässlich, sich auf der CAREERS LOUNGE registrieren zu lassen und die geltende Datenschutzerklärung zu akzeptieren. Es steht dem Teilnehmer jederzeit frei, per Widerruf unter welcome@careerslounge.com die Einwilligung in die Speicherung aufzuheben und somit von der Teilnahme zurückzutreten.

§ 7 Haftung

(1) Die CAREERS LOUNGE wird mit der Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei, sofern sich nicht aus diesen Regelungen schon ein früherer Zeitpunkt ergibt.

(2) Für Sach- und/ oder Rechtsmängel an den vom Partner gestifteten Gewinnen haftet die CAREERS LOUNGE nicht.

(3) Die CAREERS LOUNGE haftet nicht für die Insolvenz eines Partners sowie die sich hieraus für die Durchführung des Gewinnspiels ergebenden Folgen.

(4) Die CAREERS LOUNGE haftet nur für Schäden, welche von der CAREERS LOUNGE oder einem seiner Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch die fahrlässige Verletzung von Pflichten, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung sind, verursacht wurde. Diese Beschränkungen gelten nicht für Schäden durch die Verletzung von Leben, Körper und/ oder Gesundheit oder für eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.  Voranstehende Haftungsbeschränkungen gelten insbesondere auch für Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung, bei Störungen der technischen Anlagen und des Services, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten oder Viren verursacht wurden.

(5) Bei Reisegewinnen haftet die CAREERS LOUNGE weiterhin nicht für die Folgen einer berechtigten Änderung des Reiseangebots oder der begründeten Absage der Reise durch den Reiseveranstalter. Die Möglichkeit der Auszahlung des Reisewertes ist ausgeschlossen.

Dezember 2014, CAREERS LOUNGE

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